Wie läuft eine Mediation ab?
Zu Beginn der Mediation vereinbaren die Parteien Regeln, wie sie verhandeln möchten. Dann erhält jede Seite Gelegenheit, das Problem aus eigener Sicht zu schildern. Danach arbeiten Mediator und Parteien im Gespräch Schritt für Schritt die Konfliktpunkte und bestehende Interessen heraus. Der Konflikt wird mehr und mehr als gemeinsames Problem verstanden, das es gemeinsam zu lösen gilt. Die Parteien suchen mit Hilfe des Mediators selbst nach geeigneten Lösungen. Dabei stehen nicht die vergangenen Streitigkeiten im Vordergrund. Vielmehr wird wichtig, wie für die Zukunft ein geeigneter Weg gefunden werden kann. Vielfach können ganz neue Möglichkeiten entwickelt werden, welche allen Beteiligten Gewinn bringen.
Die Mediationsverhandlung stützt sich u. a. auf das „Harvard-Konzept für Verhandlungsführung“ und ist folgendermaßen aufgebaut:

1. Einstieg und Eröffnung der Mediation
Abschluss der Mediationsvereinbarung zwischen den Parteien unter Berücksichtigung der Unparteilichkeit des Mediators und des Geheimhaltungsgrundsatzes. Erörterung der Parteien zur Vorgeschichte. Bestimmung von Konfliktart und Eskalationsstufe.
2. Bestandsaufnahme
Erörterung der Verhandlungsthemen und Klärung evtl. Rechtsfragen. Informationslücken schließen. Die Parteien legen ihre jeweiligen Positionen dar.
Ziel dieser Phase ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Konfliktursachen zu entwickeln.
3. Erforschen von Interessen
Die Aufgabe der Mediation besteht darin, die hinter den Positionen der Beteiligten verborgenen Interessen und Bedürfnisse zu erforschen und festzustellen, was den Beteiligten wirklich wichtig ist.
4. Entwickeln und Bewerten von Lösungen
Im Rahmen eines Brainstormings werden Lösungsmöglichkeiten erfasst, ohne diese vorerst zu bewerten. Unter Zugrundelegung legitimer Bewertungskriterien, die mit den Parteien abgestimmt sind, erfolgt dann die Bewertung der Lösungsvorschläge. Nach Abschluss der Bewertung ist zu überprüfen, wie sich die identifizierten Einigungsoptionen zu den Nichteinigungsalternativen der Beteiligten verhalten.
5. Vereinbarung, Abschluss eines Lösungspaketes
Nun geht es darum, aus den realisierbaren Einigungsoptionen ein Gesamtpaket zu schnüren, das sich umsetzen und ggf. auch rechtlich durchsetzen lässt. Eine Umsetzungsvereinbarung wird seitens der Parteien getroffen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich auch komplexe Verfahren in kurzer Zeit zu einem erfolgreichen Abschluss führen lassen.
Es entsteht nicht selten eine besondere Dynamik, die zu einer positiven Entwicklung im Umgang beider Parteien und im künftigen Konfliktverhalten führt.
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